AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Bergischer Montage Service (BMS)

Inhaber: Julian Korn

Lüdorf 9

42929 Wermelskirchen

Deutschland

 

 

 

1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Bergischer Montage Service (BMS), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

 

Sie gelten gegenüber:

Verbrauchern (§13 BGB)

Unternehmern (§14 BGB)

 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

 

2 Bauleistungen

 

Bei Bauleistungen, insbesondere Bautischlerarbeiten, Innenausbau und Montageleistungen, gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erteilt wird.

 

Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die VOB/B nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn:

dies ausdrücklich vereinbart wurde und

dem Auftraggeber der vollständige Text der VOB/B vor Vertragsabschluss übergeben wurde.

 

 

 

3 Angebote und Vertragsabschluss

 

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche Auftragsbestätigung

Beginn der Leistungserbringung

Zahlung der vereinbarten Anzahlung.

 

Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot ab, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

 

 

4 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten folgende Zahlungsbedingungen:

50 % Anzahlung bei Auftragserteilung

30 % Zahlung bei Terminbestätigung zur Montage

20 % Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme

 

Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu zahlen.

 

Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers.

 

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu verlangen

Mahnkosten geltend zu machen

weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.

 

 

 

5 Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Waren, Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

 

 

 

6 Liefer- und Leistungsfristen

 

Vereinbarte Fristen verlängern sich bei Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers, insbesondere bei:

höherer Gewalt

Streik

Lieferverzögerungen

ungünstiger Witterung

behördlichen Maßnahmen.

 

 

 

7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

freier Zugang zur Baustelle

ausreichende Stromversorgung

geräumte Arbeitsbereiche

abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke.

 

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer entstandene Arbeitszeit, Wartezeiten und Anfahrtskosten gesondert berechnen.

 

 

 

8 Terminabsagen

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

 

Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.

 

Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale bzw. pauschalierten Schadensersatz verlangen.

 

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

 

 

 

9 Abnahme

 

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

der Auftraggeber die Leistung nutzt

eine vereinbarte Abnahme nicht erfolgt.

 

Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung spätestens 10 Werktage nach zweiter Aufforderung als abgenommen.

 

 

 

 

10 Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

 

 

 

11 Materialeigenschaften

 

Bei Naturmaterialien (z. B. Holz) können Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maserung auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar.

 

 

 

 

12 Haftung für Leitungen und verdeckte Bauteile

 

Der Auftraggeber muss über verdeckte Leitungen oder Installationen informieren.

 

Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

 

 

 

13 Materiallagerung

 

Wird Material auf der Baustelle gelagert, geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung auf den Auftraggeber über.

 

 

 

 

14 Fremdgewerke

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen anderer Gewerke.

 

 

 

15 Einsatz von Subunternehmern

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.

 

 

 

 

 

16 Baubetreuung und Bauüberwachung

 

Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen der Baubetreuung sowie baubegleitenden Bauüberwachung erbringen.

 

Diese Leistungen erfolgen im Interesse des Auftraggebers und umfassen insbesondere:

•Kommunikation mit beteiligten Gewerken

•Organisation von Baustellenterminen

•Baustellenbegehungen

Weitergabe von Informationen zwischen Auftraggeber und Handwerkern.

 

Der Auftragnehmer handelt hierbei als kommunikative Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Gewerken.

 

 

 

17 Entscheidungsbefugnis

 

Der Auftragnehmer trifft keine eigenständigen technischen Entscheidungen.

 

Alle wesentlichen Entscheidungen werden ausschließlich vom Auftraggeber getroffen.

 

 

18 Vermittlung von Handwerksleistungen

 

Der Auftragnehmer kann Handwerksunternehmen vermitteln.

 

Die Beauftragung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Unternehmen.

 

Der Auftragnehmer wird nicht Vertragspartner dieser Leistungen.

 

 

19 Haftung bei Baubetreuung

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen anderer Gewerke.

 

Die Verantwortung für Planung und Ausführung liegt bei den jeweiligen Fachunternehmen.

 

 

 

20 Hinweisfunktion

 

Der Auftragnehmer kann auf mögliche Probleme hinweisen.

 

Dies stellt jedoch keine technische Prüfung oder Bauabnahme dar.

 

 

 

21 Baustellenbedingungen

 

Bei handwerklichen Arbeiten können Staub, Lärm und Verschmutzungen entstehen.

 

Eine vollständige Staubfreiheit kann nicht gewährleistet werden.

 

 

 

22 Urheberrechte

 

Entwürfe, Zeichnungen und Planungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

 

 

 

23 Nutzung von Bildmaterial

 

Fotos von Projekten dürfen für Werbung verwendet werden, sofern keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

 

 

 

24 Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.

 

 

 

25 Gerichtsstand

 

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

 

26 Widerrufsrecht

 

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.


 

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