AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bergischer Montage Service (BMS)
Inhaber: Julian Korn
Lüdorf 9
42929 Wermelskirchen
Deutschland
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Bergischer Montage Service (BMS), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Sie gelten gegenüber:
• Verbrauchern (§13 BGB)
• Unternehmern (§14 BGB)
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Bauleistungen
Bei Bauleistungen, insbesondere Bautischlerarbeiten, Innenausbau und Montageleistungen, gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit erteilt wird.
Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die VOB/B nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn:
• dies ausdrücklich vereinbart wurde und
• dem Auftraggeber der vollständige Text der VOB/B vor Vertragsabschluss übergeben wurde.
3 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung
• Beginn der Leistungserbringung
• Zahlung der vereinbarten Anzahlung.
Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot ab, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten folgende Zahlungsbedingungen:
• 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
• 30 % Zahlung bei Terminbestätigung zur Montage
• 20 % Restzahlung bei Fertigstellung bzw. Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu zahlen.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Auftragnehmers.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
• Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu verlangen
• Mahnkosten geltend zu machen
• weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
6 Liefer- und Leistungsfristen
Vereinbarte Fristen verlängern sich bei Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers, insbesondere bei:
• höherer Gewalt
• Streik
• Lieferverzögerungen
• ungünstiger Witterung
• behördlichen Maßnahmen.
7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• freier Zugang zur Baustelle
• ausreichende Stromversorgung
• geräumte Arbeitsbereiche
• abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer entstandene Arbeitszeit, Wartezeiten und Anfahrtskosten gesondert berechnen.
8 Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.
Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale bzw. pauschalierten Schadensersatz verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9 Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
• der Auftraggeber die Leistung nutzt
• eine vereinbarte Abnahme nicht erfolgt.
Erfolgt trotz Aufforderung keine Abnahme, gilt die Leistung spätestens 10 Werktage nach zweiter Aufforderung als abgenommen.
10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11 Materialeigenschaften
Bei Naturmaterialien (z. B. Holz) können Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maserung auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar.
12 Haftung für Leitungen und verdeckte Bauteile
Der Auftraggeber muss über verdeckte Leitungen oder Installationen informieren.
Für Schäden an nicht erkennbaren Leitungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
13 Materiallagerung
Wird Material auf der Baustelle gelagert, geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung auf den Auftraggeber über.
14 Fremdgewerke
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen anderer Gewerke.
15 Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
16 Baubetreuung und Bauüberwachung
Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen der Baubetreuung sowie baubegleitenden Bauüberwachung erbringen.
Diese Leistungen erfolgen im Interesse des Auftraggebers und umfassen insbesondere:
•Kommunikation mit beteiligten Gewerken
•Organisation von Baustellenterminen
•Baustellenbegehungen
• Weitergabe von Informationen zwischen Auftraggeber und Handwerkern.
Der Auftragnehmer handelt hierbei als kommunikative Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Gewerken.
17 Entscheidungsbefugnis
Der Auftragnehmer trifft keine eigenständigen technischen Entscheidungen.
Alle wesentlichen Entscheidungen werden ausschließlich vom Auftraggeber getroffen.
18 Vermittlung von Handwerksleistungen
Der Auftragnehmer kann Handwerksunternehmen vermitteln.
Die Beauftragung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Unternehmen.
Der Auftragnehmer wird nicht Vertragspartner dieser Leistungen.
19 Haftung bei Baubetreuung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungen anderer Gewerke.
Die Verantwortung für Planung und Ausführung liegt bei den jeweiligen Fachunternehmen.
20 Hinweisfunktion
Der Auftragnehmer kann auf mögliche Probleme hinweisen.
Dies stellt jedoch keine technische Prüfung oder Bauabnahme dar.
21 Baustellenbedingungen
Bei handwerklichen Arbeiten können Staub, Lärm und Verschmutzungen entstehen.
Eine vollständige Staubfreiheit kann nicht gewährleistet werden.
22 Urheberrechte
Entwürfe, Zeichnungen und Planungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
23 Nutzung von Bildmaterial
Fotos von Projekten dürfen für Werbung verwendet werden, sofern keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
24 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig.
25 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
26 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
